Coronabestimmungen

Aus Oberberglifte
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Hygieneregeln für Fahrgäste am Skilift Simmerberg - Winter 2021 / 2022

Liebe Gäste,

wir freuen uns, Sie endlich wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

Wir nehmen die aktuellen Hygienemaßnahmen sehr ernst und bitten um konsequente Einhaltung der gültigen Maßnahmen.

Nur gemeinsam werden wir diese Herausforderung, die Bekämpfung der Corona Pandemie, stemmen können.

Damit Sie Ihren Aufenthalt sicher und entspannt genießen können, haben wir ein Hygienekonzept für unsere Lifte und Gletscheralp erarbeitet. Wir setzen auch auf Ihre Eigenverantwortung und Solidarität!


Für die Nutzung der Lifte muss ein gültiges Ausweisdokument zusammen mit einem 2G-Nachweis und einem aktuellen negativen PoC-Testzertifikat vorgelegt werden: Ausnahme für Kinder und Schüler. Auflistung der Testzentren in der Umgebung.


Impfnachweis: Anerkannter Nachweis über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffen.

Genesungsnachweis: Anerkannter Nachweis über eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist.

UND

Corona-Test: Offizielles Zertifikat über einen negativer PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde oder negativer PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Jeder Gast wird beim Ticketkauf kontrolliert, des weiteren werden wir auch stichprobenartige Kontrollen im Gelände durchführen.

Bitte halten Sie Ihren Ausweis (Personalausweis, Reisepass), den 2G-Nachweis sowie ein aktuelles, negatives PoC-Testzertifikat an der Kasse für die Kontrolle bereit.



Welche Beförderungs-Voraussetzungen gelten für Kinder?

Bis zum 6. Geburtstag sind Kinder von der Maskenpflicht ausgenommen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

Kinder, die jünger als 12 Jahren und 3 Monate sind müssen grundsätzlich keinen 2G+ Nachweis erbringen. Für Schülerinnen und Schüler greift die Ausnahmeregelung derzeit bis 31.12.21. Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit Vorlage eines Schülerausweises von der 2G+ Regel befreit sind. Ob dies auch während der Ferien gilt, wird noch geklärt.

Wir werden unsere Hygieneregeln natürlich laufend an die Vorgaben der Bayrischen Staatsregierung anpassen.


Am gesamten Skilift Simmerberg gilt:

  • Mindestabstand: 1,5 m einhalten
  • Maskenpflicht (FFP2) im Wartezonenbereich (Kasse, Liften, WC etc.)
  • Maskenpflicht (FFP2) beim Ein-und Aussteigen
  • auf der Piste ist ein MNS nicht zwingend erforderlich, aber Mindestabstand von 1,5 m. Husten- und Nießetikette beachten: Bitte in die Ellenbeuge husten bzw. nießen! Das gilt auch, wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen!
  • Vermeiden Sie das Berühren Ihres Gesichtes mit Ihren Händen!
  • Beim Aufsuchen der sanitären Anlagen (WC) auf Abstand achten sowie den MNS tragen.
  • Desinfektionsspender stehen bereit.
  • Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in den Begegnungsräumen (Mindestabstand nicht möglich) des Skilifts ist verpflichtend! Empfehlung: Für Kinder unter 6 Jahren besteht keine Maskenpflicht!
  • Im Anstehbereich ist der Abstand von mindestens 1,50m einzuhalten!
  • Der Vorteil am Skilift Simmerberg: Es findet die Beförderung durch Schlepplifte statt - also an der frischen Luft. Wir werden die Beförderungskapazität, um die Abstände bestmöglich einzuhalten, reduzieren. Wir halten uns an die Vorgaben der bayerischen Staatsregierung.
  • Unsere Mitarbeiter werden geschult und halten die Hygieneregeln ein.