Coronabestimmungen: Unterschied zwischen den Versionen
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== Hygieneregeln für Fahrgäste am Skilift Simmerberg - Winter 2021 / 2022 == |
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Damit Sie Ihren Aufenthalt sicher und entspannt genießen können, haben wir ein Hygienekonzept für unseren Lift erarbeitet. |
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Wir setzen auch auf Ihre Eigenverantwortung und Solidarität! |
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Hier die aktuellen Hygieneregeln nach der 15. bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 23.11.2021, mit Ergänzung aus der Kabinettssitzung vom 07.12.2021 |
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'''Nutzung der Lifte''' |
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''Zum Kauf einer Skikarte benötigen wir von Ihnen:'' |
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- Einen 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) und ein Ausweisdokument. |
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- Bei minderjährigen Schülerinnen und Schüler genügt ein Schülerausweis. |
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''Wer muss wo eine Maske tragen'' |
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- Kinder unter 6 Jahren sind Kinder von der Maskenpflicht ausgenommen. |
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- Kinder zwischen 6 und 15 Jahren müssen eine medizinische Gesichtsmaske tragen. |
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- Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene müssen eine FFP2-Maske tragen. |
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- Maskenpflicht gilt wo kein Mindesabstand eingehalten werden kann (Kasse, Warteschlangen, Einstieg, Lift, WC etc.). |
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''Am gesamten Skigebiet der Skilift Simmerberg GmbH gilt:'' |
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- Mindestabstand von 1,50 m überall einhalten. |
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- Familienangehörige vom gemeinsamen Haushalt fahren zu zweit, sonst nur einer. |
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- Bitte in die Ellenbeuge husten bzw. nießen! Das gilt auch, wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen! |
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- Desinfektionsspender stehen bereit. |
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- Bei Krankheitssymptomen, wie Husten, Fieber, etc. bitte zu Haus bleiben. |
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- Unsere Mitarbeiter werden geschult und halten die Hygieneregeln ein. |
Aktuelle Version vom 21. Januar 2023, 17:32 Uhr
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