Coronabestimmungen: Unterschied zwischen den Versionen
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== Hygieneregeln für Fahrgäste am Skilift Simmerberg - Winter 2021 / 2022 == |
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Liebe Gäste, |
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wir freuen uns, Sie endlich wieder bei uns begrüßen zu dürfen. |
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Wir nehmen die aktuellen Hygienemaßnahmen sehr ernst und bitten um konsequente Einhaltung der gültigen Maßnahmen. |
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Damit Sie Ihren Aufenthalt sicher und entspannt genießen können, haben wir ein Hygienekonzept für unseren Lift erarbeitet. Wir setzen auch auf Ihre Eigenverantwortung und Solidarität! |
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Für die Nutzung der Lifte muss ein '''gültiges Ausweisdokument zusammen mit einem 2G-Nachweis und einem aktuellen negativen PoC-Testzertifikat vorgelegt werden: Ausnahme für Kinder und Schüler. Auflistung der Testzentren in der Umgebung.''' |
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Impfnachweis: Anerkannter Nachweis über eine vollständige Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 mit einem oder mehreren vom Paul-Ehrlich-Institut genannten Impfstoffen. |
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Genesungsnachweis: Anerkannter Nachweis über eine vorherige Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit einem positiven PCR-Test, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate alt ist. |
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UND |
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Corona-Test: Offizielles Zertifikat über einen negativer PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde oder negativer PoC-Antigentest, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde. |
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'''Wir werden dies beim Ticketkauf überprüfen.''' |
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Bitte halten Sie hierzu Ihren Ausweis (Personalausweis, Reisepass), den 2G-Nachweis sowie ein aktuelles, negatives PoC-Testzertifikat an der Kasse für die Kontrolle bereit. |
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'''Welche Beförderungs-Voraussetzungen gelten für Kinder?''' |
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Bis zum 6. Geburtstag sind Kinder von der Maskenpflicht ausgenommen. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Gesichtsmaske tragen. |
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Kinder, die jünger als 12 Jahren und 3 Monate sind müssen grundsätzlich keinen 2G+ Nachweis erbringen. Für Schülerinnen und Schüler greift die Ausnahmeregelung derzeit bis 31.12.21. Dies bedeutet, dass Schülerinnen und Schüler mit Vorlage eines Schülerausweises von der 2G+ Regel befreit sind. Ob dies auch während der Ferien gilt, wird noch geklärt. |
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Wir werden unsere Hygieneregeln natürlich laufend an die Vorgaben der Bayrischen Staatsregierung anpassen. |
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'''Am gesamten Skigebiet der Skilift Simmerberg GmbH gilt:''' |
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* Mindestabstand von 1,50 m überall einhalten |
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* Maskenpflicht (FFP2) im Wartezonenbereich (Kasse, Liften, WC etc.) |
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* Familienangehörige vom gemeinsamen Haushalt fahren zu zweit, sonst nur einer |
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* Bitte in die Ellenbeuge husten bzw. nießen! Das gilt auch, wenn Sie einen Mund-Nasen-Schutz tragen! |
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* Vermeiden Sie das Berühren Ihres Gesichtes mit Ihren Händen! |
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* Desinfektionsspender stehen bereit. |
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* Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in den Begegnungsräumen (Mindestabstand nicht möglich) des Skilifts ist verpflichtend! Empfehlung: Für Kinder unter 6 Jahren besteht keine Maskenpflicht! |
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* Der Vorteil am Skilift Simmerberg: Es findet die Beförderung durch Schlepplifte statt - also an der frischen Luft. Wir haben die Beförderungskapazität, um die Abstände bestmöglich einzuhalten, reduziert. Wir halten uns an die Vorgaben der bayerischen Staatsregierung. |
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* Unsere Mitarbeiter werden geschult und halten die Hygieneregeln ein. |
Aktuelle Version vom 21. Januar 2023, 17:32 Uhr
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